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Energieberatung und Förderung

Kostenlose Energiesprechstunde

Im Rahmen einer maximal einstündigen Beratung werden Fragen zur Energieeffizienz, zu erneuerbaren Energien, Mobilitätsthemen, zum Bauen und Heizen oder über den Einsatz sparsamer Haushaltgeräte beantwortet (Flyer Energiesprechstunde).

Die Energiesprechstunde hat den Charakter einer Erstberatung, die eine umfassende Energie- oder Liegenschaftenberatung nicht ersetzen kann. Die nach erfolgter Terminvereinbarung kostenlos angebotene Dienstleistung gilt für die Bevölkerung von Wädenswil, Au, Hütten und Schönenberg – für Liegenschafteneigentümer oder Mieter auf dem Gemeindegebiet genauso wie für Unternehmen und Organisationen mit Sitz in Wädenswil. Weitere Informationen und einen Termin für eine Energiesprechstunde erhalten Sie unter Telefon 044 789 75 08 oder über energie@waedenswil.ch.

 

Förderung und Anreize der Stadt Wädenswil

Bei der Erstellung oder Sanierung von Wohnbauten werden normalerweise Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser erhoben. Im Sinne eines Anreizes verzichtet die Stadt Wädenswil seit 2010 bei Gebäude-Modernisierungen und Umbauten freiwillig auf die Erhebung dieser Gebühren.

Zudem unterstützt die Energiestadt Wädenswil die Bevölkerung zur Erreichung der gesteckten Energie- und Klimaziele mit gezielten Aktionen. Von 2017 bis 2019 wurde beispielsweise die Energieberatung mit einem GEAK®Plus (Gebäudeenergieausweis) finanziell gefördert. Von 2020 bis 2022 wurde mit der Aktion «Kraftwerk Wädenswil» – in Zusammenarbeit mit der «Energie Genossenschaft Zimmerberg» – der Bau von Photovoltaik-Anlagen (PVA) gefördert.

Aus umweltpolitischen Gründen wurden die Förderbeiträge bei der Gasversorgung per Ende 2020 sistiert. Entsprechend bestehen (auch rückwirkend) keine Ansprüche mehr aus den Bonusprogrammen der Werke der Stadt Wädenswil (Treuebonus, Umstiegsbonus, Solarprämie).

 

Fördergelder von Bund und Kanton

Für die energetische Modernisierung von Bauten und den Einsatz erneuerbarer Energien gibt es finanzielle Unterstützung im Rahmen verschiedener Förderprogramme. So unterstützt das «Gebäudeprogramm» Bauwillige bei der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle, bei Sanierungen und Ersatzneubauten nach MINERGIE®-Standard und seit Mitte 2020 für den Ersatz von fossilen Heizungssystemen. Weitere Informationen dazu gibt es beim Kanton Zürich.

Beim Bau von Photovoltaikanlagen (PVA) gibt es im Rahmen der nationalen Einmalvergütung (KLEIV, GREIV) namhafte finanzielle Beiträge. Informationen dazu (mit einer ersten Online-Projektberechnung) gibt es auf www.pronovo.ch.

 

Steuerliche Anreize

Investitionen an bestehenden Gebäuden und in erneuerbare Energien, die der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienen, können bei der Einkommenssteuer als Kosten des Liegenschaftenunterhalts voll in Abzug gebracht werden. Dazu zählen die Wärmedämmung der Gebäudehülle, Fensterersatz, Sanierung/Ersatz der Heizung (z.B. Wärmepumpe oder Holzfeuerung), Installation einer Solaranlage etc.