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Kundendienst
Im Dienste des Kunden
Der Kundendienst leitet den Empfang und die Telefonzentrale (044 789 75 11), ist für die allgemeinen administrativen Arbeiten, das Abonnentenwesen aller Geschäftsbereiche der Werke, die Rechnungsführung sowie für das Personalwesen der Werke der Stadt Wädenswil verantwortlich. Zudem unterhält der Kundendienst an der Rütibüelstrasse 5 einen Schalter für Auskünfte, für den Verkauf von Gebührensäcken und Gebührenmarken und unterhält das Entsorgungstelefon 044 789 75 21.
Belastungsermächtigung (Debit Direct/LSV+)
Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs können Sie uns auf Wunsch eine Belastungsermächtigung erteilen, entweder auf ein Postfinance-Konto (Debit-Direct) oder lautend auf ein Konto bei Ihrer Bank (LSV+). So können wir Ihnen (bis auf Widerruf) unsere Forderungen in den Bereichen Gas, Wasser, Entsorgung und Treibstoffe automatisch und direkt belasten.
Formular «Belastungsermächtigung»
An-/Abmeldung für Gas und Wasser
Teilen Sie uns online den Einzug oder Auszug Ihrer Wohnung/Haus im Versorgungsgebiet der Stadt Wädenswil mit. Die An-/Abmeldung hat mindestens drei Arbeitstage im voraus zu erfolgen, damit wir pünktlich den Gaszähler und den Wasserzähler ablesen können. Mit den vollständigen und korrekten Angaben können wir Ihren Umzug so rasch wie möglich bearbeiten.
Formular «Mutationsmeldung Gas/Wasser»
Selbsterfassung Gas/Wasser
Sie ziehen um oder haben eine Meldekarte für die Zähler-Ablesung von Wasser oder Gas in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Sie können uns auch online Ihre Zählerstände mitteilen. Bitte füllen Sie dazu das Online-Formular sorgfältig aus.
Formular «Selbstablesung Gas-Zähler»
Formular «Selbstablesung Wasser-Zähler»
Ausführung von Gas- und Wasser-Installationen
Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ist gemäss Reglemente der Gas- und Wasserversorgung der Stadt Wädenswil verantwortlich, dass alle Installationen in einem guten, dichten und betriebssicheren Zustand sind. Unterhalt und Wartung sowie die umgehende Behebung von Mängeln dürfen nur durch die Werke der Stadt Wädenswil oder von dazu berechtigten Installateuren ausgeführt werden.
Die Installationen müssen den Leitsätzen des SVGW (Schweiz. Verband des Gas- und Wasserfaches) und den gesetzlichen Vorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerpolizei entsprechen. Die Gas- und Wasserversorgung behält sich vor, zusätzliche Richtlinien festzulegen.
Die Gas- und Wasserversorgung nimmt die Hauszuleitungen und -Installationen nur ab und liefert Gas resp. Wasser, wenn sie der Bewilligung entsprechen oder wenn technisch begründete Abweichungen den Vorschriften so entsprechen, dass sie bewilligungsfähig sind.
Formular «Installation-Gesuch Gas/Wasser»